- Handelsrechnung 2-fach (in deutsch oder englisch, unbeglaubigt) , in der alle erforderlichen Einzelheiten für die betreffende Ware enthalten sein müssen (Brutto/Nettogewicht, Packstücke, Markierung, Ursprungsland, Zolltarifnummer, Lieferbedingung). Die Handelsrechnung trägt den Firmenstempel (farbig) und eine rechtsverbindliche Unterschrift.
- Ursprungszeugnis 1-fach
- Packliste 6-fach
- Inspektionszertifikat (mit Importeur abstimmen)
- Garantieschreiben (mit Importeur abstimmen)
- Importlizenz (mit Importeur abstimmen)
- Normenzertifikat (mit Importeur abstimmen)
- Amtstierärztliches Zeugnis bei der Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen
- Gesundheitszeugnis bei Einfuhr von pflanzlichen Erzeugnissen
- Ausfuhrdokument:
- Bis zu einem Warenwert von 999 EUR genügt die Handelsrechnung
- Ab einem Warenwert von 1.000 EUR bis 2.999 EUR eine Ausfuhranmeldung
- Ab einem Warenwert von 3.000 EUR eine vorabgefertigte Ausfuhranmeldung
- Ab einem Bruttogewicht von 1.000 kg ist generell eine vorabgefertigte Ausfuhranmeldung notwendig
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