- Handelsrechnung 3-fach (in deutsch oder englisch, unbeglaubigt) , in der alle erforderlichen Einzelheiten für die betreffende Ware enthalten sein müssen (Brutto/Nettogewicht, Packstücke, Markierung, Ursprungsland, Zolltarifnummer, Lieferbedingung). Die Handelsrechnung trägt den Firmenstempel (farbig) und eine rechtsverbindliche Unterschrift.
- Amtstierärztliches Zeugnis bei der Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen
- Gesundheitszeugnis bei Einfuhr von Milch-Produkten
- Warenverkehrsbescheinigung für alle Erzeugnisse, die unter die Ursprungsregelung fallen.
- EUR.1 (einfach) bei einem Warenwert über 1.500 EUR
- Für Sendungen bis zum Wert von 1.500 EUR muss vom Ausführer die folgende Erklärung in eines der Handelsdokumente, z. B. Rechnung, aufgenommen werden: „Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben präferenzbegünstigte ....-Ursprungswaren sind. Ort, Datum, Unterschrift“. Der Name des Unterzeichners ist in Druckbuchstaben zu wiederholen.
- Ausfuhrdokument:
- Bis zu einem Warenwert von 999 EUR genügt die Handelsrechnung
- Ab einem Warenwert von 1.000 EUR bis 2.999 EUR eine Ausfuhranmeldung
- Ab einem Warenwert von 3.000 EUR eine vorabgefertigte Ausfuhranmeldung
- Ab einem Bruttogewicht von 1.000 kg ist generell eine vorabgefertigte Ausfuhranmeldung notwendig
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