Seit dem 20.09.2010 ist die Nutzung und der Einbau von digitalen Tachografen auch in 22 Nicht-EU-Ländern Pflicht. Diese Regelung gilt allgemein für alle
Speditionsunternehmen, die Waren und Güter grenzüberschreitend transportieren.
Diese Meldung wurde von der EU-Kommission bekannt gegeben und ist Teil „des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im Straßenverkehrs beschäftigten Fahrpersonals“ (AETR).
Laut Aussage der EU-Kommission werden dadurch die Sicherheit und der Wettbewerb in und mit den AETR-Mitgliedsstaaten erheblich verbessert.
Der Digitale Tachograf ist seit dem 20.09.2010 zusätzlich in den folgenden Ländern Pflicht:
- Albanien
- Andorra
- Armenien
- Aserbaidschan
- Bosnien und Herzegowina
- Kasachstan
- Kroatien
- Liechtenstein
- Mazendonien
- Moldawien
- Monaco
- Montenegro
- Norwegen
- Russische Föderation
- San Marino
- Schweiz
- Serbien
- Türkei
- Türkmenistan
- Ukraine
- Usbekistan
- Weißrussland
zurück